Wir übernehmen für Sie Sondereigentumsverwaltung.
Als Sondereigentum werden dabei die Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
bezeichnet, die in sich abgeschlossene Räume sind.
Voraussetzung für Sondereigentum ist das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum einer WEG.
Bei einer Sondereigentumsverwaltung ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet
z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.