Wir verwalten für Sie Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines
Gebäudes, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich genutzt werden
und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.
Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz ein notwendiges
Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
sind in § 27 des WEG-Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse
sowie die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen
Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.
Die WEG-Verwaltung umfaßt in der Regel
Kaufmännische Aufgaben wie z.B.
- Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
- Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
- Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
- Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
- Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
- Hausgeldabrechung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
- Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
- Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
- Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten der WEG (z.B. Hausmeister)
natürlich auch die
Technischen Aufgaben
- Überwachung von Objekten, ggfls. durch regelmäßige Begehungen
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschließlich
Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe,
- Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung der Gewährleistungsansprüche
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker,
Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Versicherungsabrechnung durchführen
- Einweisung Handwerker und Hausmeister
- Schlüsselbestellung
- Beauftragen von Sachverständigen
- Entwicklung von Nutzungskonzepten
Ebenso wie
Organisatorische Aufgaben
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung,
Tagesordnung, Protokoll
- Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften, inkl. Versand an Eigentümer
- Führung von Beschlusssammlungen
- Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
Welche der aufgeführten Punkte als Vertragsgrundlage für Ihre WEG erforderlich und sinnvoll sind,
klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.
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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.